§ 1
ALLGEMEINES
(1) Allen Leistungen der
Trevent GmbH liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
zugrunde.
(2) Es gelten
ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen
Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2
AUFTRAGSERTEILUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
(3) Für jede Leistung erhält
der Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Nach schriftlicher oder mündlicher Auftagserteilung erhält der Auftraggeber eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Der Dienstvertrag ist durch die Annahme des Angebotes und
die Auftragsbestätigung zustande gekommen.
§ 3
TERMINVERLEGUNGEN UND ABSAGEN
(1) Der verbindliche Termin
sowie der Veranstaltungsort für ein Seminar ergibt
sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Trevent GmbH behält
sich das Recht vor, die Durchführung eines schriftlich bestätigten Seminars
spätestens 7 Werktage vor Seminarbeginn wegen unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb des Einflusses von Trevent GmbH liegen, abzusagen. In
Ausnahmefällen, wie z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder höhere
Gewalt kann die Absage auch kurzfristig erfolgen. Bei einer Terminabsage durch
Trevent GmbH werden ggf. bereits bezahlte Seminargebühren voll zurückerstattet,
darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus
Arbeitsausfall, bestehen nicht.
(3) Storniert der
Auftraggeber ein fest gebuchtes Seminar 11 Werktage vor Seminarbeginn, so ist
dies kostenfrei möglich. Ab 10 Werktagen vor Seminarbeginn wird eine
Stornogebühr in Höhe 50%, ab 5 Werktagen vor Seminarbeginn wird eine Stornogebühr
in Höhe von 80% des gebuchten Seminarbetrages in Rechnung gestellt. Bei
offenen Seminaren kann der Auftraggeber alternativ einen Ersatzteilnehmer
benennen.
(4) Kann eine Leistung aus
Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erbracht
werden (z.B. Nichterscheinen der Teilnehmer, Nichtbereitstellung vereinbarter
Seminarhilfsmittel) und wurde das Seminar nicht oder nur innerhalb von 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so wird die volle Seminargebühr
erhoben.
(5) Terminverlegungen sowie
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 4
SEMINARDURCHFÜHRUNG
(1) Wird die Durchführung
eines Seminars in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vereinbart, so sorgt
der Auftraggeber - nach Rücksprache mit Trevent GmbH - auf eigene Kosten für
einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte, von Trevent GmbH nicht
gestellte Hilfsmittel.
(2) Trevent GmbH behält sich
das Recht vor, qualifizierte Referenten einzusetzen, den Referenten zu wechseln, Termine und
Durchführungssorte zu verschieben, sofern diese Maßnahmen erkennbar der
ordentlichen Durchführung dienen.
§ 5
SEMINARGEBÜHREN
(1) Es gelten die Preise
und vereinbarten Leistungen der Auftragsbestätigung.
(2) Die Reisekosten und
Spesen des Referenten sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden
jeweils nach den steuerlich geltenden Pauschalen berechnet.
(3) Übernachtungskosten
werden nach ihrem tatsächlichen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(4) Die Rechnungen werden
nach Durchführung des Seminars gestellt. Der Rechnungs-Gesamtbetrag ist nach
Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen und ohne jeglichen Abzug fällig.
(5) Alle Preise verstehen
sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(6) Im Falle des
Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.
(7) Eine Aufrechnung gegen
Ansprüche gegenüber Trevent GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder
von Trevent GmbH nicht bestrittenen Gegenforderungen zulässig.
§ 6
REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG und SCHADENSERSATZ
(1) Schulungen werden nach
festgelegten Inhalten und Zeiten durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf
eine bestimmte Form der Durchführung.
(2) Trevent GmbH haftet nur
für Schäden, die durch seine Mitarbeiter/Referenten grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe der
Vergütung für die durchgeführte Maßnahme. Weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
(3) Schulungsteilnehmer,
die Programme auf- oder herunterspielen oder Datenträger, die nicht vom
Mitarbeiter/Referenten der Trevent GmbH zu Übungszwecken zugelassen sind,
einsetzen, haften für den nachweislich entstandenen Schaden. Für Schäden, die
aus der Verwendung von Datenträgern außerhalb des Schulungsbereichs entstehen,
übernimmt Trevent GmbH keine Haftung.
(4) Reklamationen sind
generell schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung
anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch wird Trevent GmbH wahlweise die
Rechnungssumme um die Minderleistung korrigieren oder innerhalb einer
angemessenen Frist eine Nachbesserung veranlassen.
(5) Ansonsten gilt unsere
Geld-Zurück-Garantie. Sollte tatsächlich einmal die Mehrzahl der Teilnehmer die
Trainer-Leistung mit Mangelhaft bewerten, erhalten Sie ohne "Wenn und
Aber" Ihre Geld zurück.
§ 7 Datenschutz
(1) Trevent GmbH respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und TrainingsteilnehmerInnen. Trevent GmbH behandelt persönliche Daten von Kunden und TrainingsteilnehmerInnen vertraulich und stellt diese Daten
nur insoweit zur Verfügung, als dies durch die Datenschutzgesetze erlaubt ist
oder der Kunde/Nutzer hierin einwilligt.
(2) Trevent GmbH weist
darauf hin, dass die für die Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten seiner Kunden elektronisch verarbeitet
werden.
§ 8
SONSTIGES
(1) Diese
Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen
dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Ansprüche von Trevent
GmbH können nur dann mit Gegenforderungen des Auftraggebers verrechnet werden,
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Erfüllungsort ist Frankfurt.
Trevent
GmbH, Frankfurt, den 1.05.2002