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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 ALLGEMEINES

(1) Allen Leistungen der Trevent GmbH liegen diese "Allgemeinen Geschäfts­bedingungen" zugrunde.

(2) Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 AUFTRAGSERTEILUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

(3) Für jede Leistung erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Nach schriftlicher oder mündlicher Auftagserteilung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftrags­bestätigung. Der Dienstvertrag ist durch die Annahme des Angebotes und die Auftragsbestätigung zustande gekommen.

§ 3 TERMINVERLEGUNGEN UND ABSAGEN

(1) Der verbindliche Termin sowie der Veranstaltungsort für ein Seminar ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Trevent GmbH behält sich das Recht vor, die Durchführung eines schriftlich bestätigten Seminars spätestens 7 Werktage vor Seminarbeginn wegen unvorher­gesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses von Trevent GmbH liegen, abzusagen. In Ausnahmefällen, wie z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt kann die Absage auch kurzfristig erfolgen. Bei einer Terminabsage durch Trevent GmbH werden ggf. bereits bezahlte Seminargebühren voll zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, bestehen nicht.

(3) Storniert der Auftraggeber ein fest gebuchtes Seminar 11 Werktage vor Seminarbeginn, so ist dies kostenfrei möglich. Ab 10 Werktagen vor Seminarbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe 50%, ab 5 Werktagen vor Seminarbeginn wird eine Storno­gebühr in Höhe von 80% des gebuchten Seminarbetrages in Rechnung gestellt. Bei offenen Seminaren kann der Auftraggeber alternativ einen Ersatzteilnehmer benennen.

(4) Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erbracht werden (z.B. Nichterscheinen der Teilnehmer, Nichtbereitstellung vereinbarter Seminarhilfsmittel) und wurde das Seminar nicht oder nur innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so wird die volle Seminargebühr erhoben.

(5) Terminverlegungen sowie Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

§ 4 SEMINARDURCHFÜHRUNG

(1) Wird die Durchführung eines Seminars in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vereinbart, so sorgt der Auftraggeber - nach Rücksprache mit Trevent GmbH - auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte, von Trevent GmbH nicht gestellte Hilfsmittel.

(2) Trevent GmbH behält sich das Recht vor, qualifizierte Referenten einzusetzen,  den Referenten zu wechseln, Termine und Durchführungssorte zu verschieben, sofern diese Maßnahmen erkennbar der ordentlichen Durchführung dienen.

§ 5 SEMINARGEBÜHREN

(1) Es gelten die Preise und vereinbarten Leistungen der Auftragsbestätigung.

(2) Die Reisekosten und Spesen des Referenten sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden jeweils nach den steuerlich geltenden Pauschalen berechnet.

(3) Übernachtungskosten werden nach ihrem tatsächlichen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(4) Die Rechnungen werden nach Durchführung des Seminars gestellt. Der Rechnungs-Gesamtbetrag ist nach Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen und ohne jeglichen Abzug fällig.

(5) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.

(7) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche gegenüber Trevent GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Trevent GmbH nicht bestrittenen Gegen­forderungen zulässig.

§ 6 REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG und SCHADENSERSATZ

(1) Schulungen werden nach festgelegten Inhalten und Zeiten durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form der Durchführung.

(2) Trevent GmbH haftet nur für Schäden, die durch seine Mitarbeiter/Referenten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe der Vergütung für die durchgeführte Maßnahme. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Schulungsteilnehmer, die Programme auf- oder herunterspielen oder Datenträger, die nicht vom Mitarbeiter/Referenten der Trevent GmbH zu Übungszwecken zugelassen sind, einsetzen, haften für den nachweislich entstandenen Schaden. Für Schäden, die aus der Verwendung von Datenträgern außerhalb des Schulungsbereichs entstehen, übernimmt Trevent GmbH keine Haftung.

(4) Reklamationen sind generell schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch wird Trevent GmbH wahlweise die Rechnungssumme um die Minderleistung korrigieren oder innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung veranlassen.

(5) Ansonsten gilt unsere Geld-Zurück-Garantie. Sollte tatsächlich einmal die Mehrzahl der Teilnehmer die Trainer-Leistung mit Mangelhaft bewerten, erhalten Sie ohne "Wenn und Aber" Ihre Geld zurück.

§ 7  Datenschutz

(1) Trevent GmbH respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und TrainingsteilnehmerInnen. Trevent GmbH behandelt persönliche Daten von Kunden und TrainingsteilnehmerInnen vertraulich und stellt diese Daten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch die Datenschutzgesetze erlaubt ist oder der Kunde/Nutzer hierin einwilligt.

(2) Trevent GmbH weist darauf hin, dass die für die Geschäftsbeziehung erforderlichen  Daten seiner Kunden elektronisch verarbeitet werden.

§ 8 SONSTIGES

(1) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Ansprüche von Trevent GmbH können nur dann mit Gegenforderungen des Auftraggebers verrechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Erfüllungsort ist Frankfurt.

 

Trevent GmbH, Frankfurt, den 1.05.2002


  
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